Ratsmitglieder

Zum Mitlgied eines Rates kann jeder Bürger gewählt werden, der 21 Jahre oder älter ist. Räte werden bezahlt, und zwar mit einem Goldstück pro Tag. Zustätzlich wird Mitgliedern des Provinz- und Königsrates eine Wohnung oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt, wenn sie außerhab ihrer Heimatgemeinde zu Rate sitzen.
Jeder Rat besteht grundsätzlich aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, sodass eine Stimmengleichheit ausgeschlossen ist.
Wegen der festgelegten Bezahlung gibt es nur wenige Leute, die sich sozusagen "hauptberuflich" der Politik verschrieben haben. Das Verbot der Agitation macht das auch besonders schwierig. Dennoch gibt es in den größeren Städten einige Familien, die seit vielen Jahren Ratsmitglieder stellen. Die ursprünglichen Berufe der Familien werden jedoch meist nicht aufgegeben.