Der Königsrat

Hauptaufgabe des Königsrates war es bis zum Jahre 200, das Reich nach außen zu vertreten. Seit in diesem Jahr jedoch das letzte noch verbliebene freie Fürstentum kampflos dem Reich angeschlossen wurde, hat der Königsrat nur noch sehr begrenzte Aufgaben.
Der Königsrat verhandelt als oberstes Gericht alle Fälle, in denen verschiedene Provinzen beteiligt sind, soweit diese nicht durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden können. Außerdem kann nur der Königsrat über die Neugründung und Zusammenlegung von Dörfern oder Städten entscheiden und verhandelt alle Fälle von politischer Opposition und Agitation.
Die Mittel aus der Königssteuer, die der Königsrat festlegt, haben einen festgelegten Verwendungszweck, nämlich die Hilfe in Notzeiten für einzelne Bürger, Gemeinden oder Provinzen. Jeder Bürger hat das Recht, diese Unterstützung persönlich oder über einen Mittelsmann beim Königsrat einzufordern.